Das Schloss Wewer gehört zu einem ehemaligen Rittergut am Rande des Paderborner Stadtteils Wewer in Nordrhein-Westfalen. Die Schlossanlage besteht aus mehreren Gebäuden verschiedenen Datums und wurde im 19. Jahrhundert als Wewer II bezeichnet, um es von dem Besitz Wewer I mit der Alten Burg Wewer zu unterscheiden. 1838 wurden die beiden Güter durch den Freiherrn Friedrich Carl von und zu Brenken zu einem Besitz vereint. Das Schloss steht seit dem 26. Juni 1985 als Baudenkmal unter Denkmalschutz.
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